Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme am sihlhack. Ziel des Hackathons ist die Digitalisierung historischer Industriedaten aus dem Sihltal und die Entwicklung von Open‑Source‑Lösungen für die dezentrale Energiezukunft. Mit der Anmeldung akzeptieren Teilnehmende diese Bedingungen.

2. Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt CHF 150.00 pro Person (inkl. allfälliger MWST). Die Zahlung erfolgt über Stripe und ist bei der Anmeldung fällig. Ein allfälliger Überschuss nach Deckung der Betriebskosten kann in den Preisgeldpool fliessen.

3. Rückerstattung

Falls die Mindestteilnehmerzahl bis zur Anmeldefrist nicht erreicht wird, erfolgt eine vollständige Rückerstattung aller Teilnahmegebühren. Bei Absage durch den Veranstalter aus anderen Gründen gilt ebenfalls eine vollständige Rückerstattung.

Bei Stornierung durch Teilnehmende gelten folgende Regelungen:

  • Bis 30 Tage vor Event: 100% Rückerstattung
  • 15 bis 29 Tage vor Event: 50% Rückerstattung
  • Weniger als 15 Tage vor Event: Keine Rückerstattung

4. Projektvorschläge und Abstimmung

Registrierte Teilnehmende können Projektvorschläge einreichen und über alle eingereichten Projekte abstimmen. Die Projekte mit den meisten Stimmen werden am Event bearbeitet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Projektvorschläge abzulehnen, die gegen geltendes Recht oder ethische Grundsätze verstossen.

5. Preisgeld und Competition-Modell

sihlhack funktioniert als Competition: Etwa 20 Teams arbeiten parallel an 4 gleichwertigen Challenges. Das Preisgeld wird nach Jury-Bewertung verteilt, basierend auf technischer Qualität, Vollständigkeit und Integration. Die Bewertungskriterien werden vorab kommuniziert.

6. Geistiges Eigentum und Lizenzierung

sihlhack verwendet ein Dual-Lizenz-Modell, um das Schweizer Stromnetz vor dem "Cobra-Effekt" zu schützen, während gleichzeitig maximale Freiheit für Hardware-Innovation gewährleistet wird. Teilnehmende behalten alle Urheberrechte an ihren Beiträgen (Art. 2 URG).

6.1 Hardware (Der Körper)

Alle Hardware-Designs, thermische Architekturen, CAD-Dateien, Schematics und Stücklisten (BOM) werden unter der CERN-OHL-P (Permissive) oder MIT Lizenz veröffentlicht.

Philosophie: "Jeder kann die Maschine bauen." Kommerzielle Nutzung, Modifikation und Weiterverkauf sind ohne Einschränkungen erlaubt.

6.2 Software/Grid-OS (Das Gewissen)

Grid-OS Software (Scheduler, Orchestrator, Verhandlungslogik, Grid-Interface Code) wird unter der Sihl Valley Common-Good License (SVG-L) veröffentlicht.

Philosophie: "Du kannst das Gewissen der Maschine nicht entfernen." Diese Lizenz enthält drei Kernklauseln:

  • Thermodynamische Wahrheit: Die Software darf nicht so modifiziert werden, dass "Dummy Loops" (NO-OP Zyklen) nur zur Wärmeerzeugung ohne wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Wert laufen. Dies ist eine Lizenzverletzung.
  • Netzgehorsam: Jede Installation dieser Software, die signifikante Last kontrolliert, muss eine aktive, ungehinderte Schnittstelle für Grid Frequency Containment aufrechterhalten. Code zu entfernen, der Grid-Curtailment-Signale ignoriert, beendet die Lizenz sofort.
  • Anti-Vampir: Diese Software darf nicht auf Hardware mit einer Computational Efficiency Rating unter 500 MFLOPS/Watt verwendet werden, es sei denn, die Hardware ist als "Historisches Erbe" deklariert und auf Bildungszwecke beschränkt.

Kommerzielle Nutzung ist erlaubt, jedoch unter Einhaltung der obigen Klauseln. Eine detaillierte Beschreibung des Lizenzmodells findet sich unter /licensing.

6.3 Rechte der Teilnehmenden

Teilnehmende behalten alle Urheberrechte an ihren Beiträgen (Art. 2 URG). Die Veröffentlichung unter den genannten Lizenzen erteilt eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz: Nutzungsrechte werden weitergegeben, ohne dass die eigenen Rechte verloren gehen.

Teilnehmende können ihren Code später auch für andere Projekte nutzen, verkaufen oder anders lizenzieren (Dual Licensing ist zulässig).

6.4 Lizenz-Compliance

Teilnehmende verpflichten sich, die Lizenzbedingungen einzuhalten. Bei Verstössen gegen die SVG-L Klauseln (insbesondere Thermodynamische Wahrheit, Netzgehorsam oder Anti-Vampir) erlischt die Lizenz sofort.

Teilnehmende gewähren dem Veranstalter das Recht, Projektergebnisse zu Dokumentations- und Werbezwecken zu verwenden.

7. Verhaltenskodex

Alle Teilnehmenden verpflichten sich zu respektvollem Umgang miteinander. Diskriminierung, Belästigung oder störendes Verhalten führt zum sofortigen Ausschluss ohne Rückerstattung.

8. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die während des Events entstehen, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Teilnehmende sind für ihre persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung und dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Baden, Kanton Aargau, Schweiz.

Stand: Dezember 2024